Was ist eine Auftragsklärung?
In der systemischen Beratung bedeutet Auftragsklärung (auch: Auftragskonstruktion), sich zu vergewissern, dass der Klient versteht und mitteilt, worum er den Berater bzw. Therapeuten bittet.
Wenn eine Person ins Zimmer kommt und von einem Problem berichtet, so ist das kein Auftrag. Ein Auftrag entsteht erst durch die explizite Benennung des erwünschten Zieles.
Häufig bestehen bei den Klienten unerfüllbare, implizierte Aufträge, etwa: Ändern Sie meinen Chef.
Deshalb muss an dieser Stelle klar vereinbart werden, was das erreichbare Ziel des Klienten ist, z. B. „Helfen Sie mir dabei, künftig in bedrängenden Situationen besser den Überblick zu behalten und in meiner Kraft zu bleiben.“ Dieser Auftrag ist erfüllbar.
Zur Auftragszählung zählt speziell in der hypnosystemischen Therapie nach Dr. Gunther Schmidt das Fragen nach Auswirkungen, wenn eine Person etwas verändert.
Es ist für den Erfolg der Beratung entscheidend, sicherzustellen, dass sowohl der Berater als auch der Klient mit demselben Ziel arbeiten. Die Klärung des Auftrages hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Sie stellt sicher, dass die Beratung produktiv und effektiv im Sinne des Klienten abläuft.