Welche Schulungspflicht ergibt sich aus Artikel 4 der KI-Verordnung?
Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen – anwendbar seit dem 2. Februar 2025, unabhängig von der Risikoklasse und unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, hat die Formulierung von „sicherstellen“ zu „fördern“ abgeschwächt; die Pflicht selbst besteht fort, und ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht mehr garantiert werden. Ein festgelegtes Zertifikat, eine Mindeststundenzahl oder ein amtlich zugelassener Lehrgang sind in der Verordnung nicht vorgeschrieben.
Was KI-Kompetenz nach Artikel 3 Nummer 56 umfasst
Die Verordnung definiert den Begriff selbst: Fähigkeiten, Wissen und Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen, sich der Chancen und Risiken bewusst zu sein und mögliche Schäden einzuschätzen. Praktisch heißt das dreierlei – die Funktionsweise der eingesetzten Systeme in Grundzügen zu verstehen, ihre Grenzen zu kennen, und die eigenen Ergebnisse prüfen zu können. Der letzte Punkt ist der schwierigste und der wichtigste.
Der Nachweis
Dokumentieren Sie rollenbezogen: wer welche Systeme nutzt, welche Unterweisung er erhalten hat, mit welchen Inhalten und zu welchem Zeitpunkt. Eine kurze, spezifische Unterweisung für die Personalabteilung zu ihrem Bewerbermanagementsystem wiegt schwerer als eine allgemeine Onlineschulung für alle. Die Bundesnetzagentur ist seit dem 29. Juli 2026 nach dem KI-MIG zentrale Marktüberwachungsbehörde und betreibt einen KI-Service-Desk für Rückfragen.
Was in den meisten Schulungen fehlt
Die gängigen Angebote vermitteln Bedienung: bessere Eingaben formulieren, mehr aus dem Werkzeug herausholen, schneller arbeiten. Das ist nützlich und deckt vielleicht die Hälfte dessen ab, was Artikel 4 meint. Die andere Hälfte betrifft eine Fähigkeit, für die es kaum Lehrgänge gibt: einem flüssig formulierten, gut strukturierten, vollständig wirkenden Ergebnis zu widersprechen.
Prüfen Sie das an sich selbst. Wann haben Sie zuletzt eine KI-Ausgabe verworfen, die überzeugend klang? Nicht korrigiert – verworfen. Wenn Ihnen dazu nichts einfällt, liegt das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht daran, dass die Ausgaben durchweg richtig waren. Es liegt daran, dass Kohärenz auf unsere Urteilsbildung wirkt wie ein Wahrheitssignal, obwohl sie keines ist. Ein sprachlich glatter Text fühlt sich richtig an. Dieses Gefühl ist die eigentliche Berufsgefahr im Umgang mit Sprachmodellen.
Kompetenz als Haltung, nicht als Zertifikat
Artikel 4 ist die stillste und weitreichendste Vorschrift der ganzen Verordnung. Sie verlangt keine Technik und kein Formular, sondern eine Haltung: dass Menschen, die mit maschinellen Ergebnissen arbeiten, urteilsfähig bleiben. Damit formuliert der europäische Gesetzgeber eine Selbstverständlichkeit, die in beschleunigten Organisationen abhanden gekommen war – dass man verstehen sollte, womit man arbeitet, bevor man auf dieser Grundlage über andere Menschen entscheidet. Das ist keine Auflage. Das ist eine Rückkehr zur Professionalität.
Die praktische Anschlussfrage
Vermittelt Ihre KI-Schulung Bedienung oder Urteilsfähigkeit? Der Selbstcheck macht sichtbar, wo in Ihrem Haus maschinell gebahnte Entscheidungen laufen, und liefert die Prüffragen dazu: Riskante Autopilotmuster, Intelligenzillusion und Heuristiken in unternehmerischen KI-Prozessen erkennen.
Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Prüfung Ihrer konkreten Entscheidungsarchitektur: Johannes Faupel, Systemische Supervision für die Entscheiderebene, Schweizer Straße 5, 60594 Frankfurt am Main, Telefon 069 4800 8888.
Alle Antworten zur KI-Verordnung im Überblick
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Johannes Faupel
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