• Link zu LinkedIn
Johannes Faupel – Systemische Supervision und Coaching für Teams und Führungskräfte
  • Executive Coaching
  • Teure Probleme
    • Die bei KI nicht gestellten Fragen
  • EU-KI-Akt Supervision
  • Referenzen
  • Online-Tools
  • Kontakt
  • Menü Menü

Wer setzt die KI-Verordnung in Deutschland durch?

Die Bundesnetzagentur ist seit dem 29. Juli 2026 zentrale Marktüberwachungsbehörde, nationale Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung in Deutschland. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 233 vom 28. Juli 2026. Sein Kernstück ist Artikel 1, mit dem das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz – kurz KI-MIG – geschaffen wurde. Neben der Bundesnetzagentur bleiben sektorale und föderale Zuständigkeiten bestehen, etwa für den Finanzsektor und die Länderebene.

Was das Durchführungsgesetz regelt – und was nicht

Das KI-MIG fügt der Verordnung (EU) 2024/1689 keine inhaltlichen Pflichten hinzu. Als unmittelbar geltende Verordnung bedarf sie keiner Umsetzung, wohl aber der Durchführung: Jeder Mitgliedstaat musste nach Artikel 70 mindestens eine notifizierende Behörde und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde benennen sowie Sanktionsvorschriften erlassen. Das KI-MIG regelt drei Dinge – Behördenzuständigkeiten, Aufsichtsstrukturen und den nationalen Bußgeldvollzug. Zusätzlich richtet die Bundesnetzagentur einen KI-Service-Desk sowie KI-Reallabore nach Artikel 57 ein, in denen Unternehmen Anwendungen unter erleichterten Bedingungen erproben können.

Der Zeitverlauf

Der Regierungsentwurf datiert vom 9. März 2026, die Anhörung im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung fand am 23. März 2026 statt, die Beschlussempfehlung folgte am 10. Juni 2026. Deutschland hat die europäische Benennungsfrist vom 2. August 2025 verfehlt und die Lücke wenige Tage vor der allgemeinen Anwendbarkeit der Verordnung am 2. August 2026 geschlossen. Der Sanktionsrahmen ergibt sich aus Artikel 99 der Verordnung: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken nach Artikel 5, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bei sonstigen Verstößen.

Was aus der Aufsicht folgt – und was nicht

Eine benannte Behörde beruhigt. Sie beantwortet die Frage „Wer kontrolliert uns?“ und beendet damit eine Unsicherheit, die viele Häuser monatelang beschäftigt hat. Sie beantwortet allerdings nicht die Frage, die schwerer wiegt: Wer kontrolliert in Ihrem Haus, was das System täglich entscheidet?

Zwischen beiden Fragen liegt ein Unterschied, der sich in der Praxis auszahlt. Die Bundesnetzagentur wird stichprobenhaft und anlassbezogen tätig. Ihre Personalentscheidungen fallen jeden Tag. Wer seine interne Prüfinstanz erst aufbaut, wenn eine Behörde anfragt, hat die eigentliche Aufgabe verpasst.

Die Chance in der nationalen Umsetzung

Deutschland hat sich für eine zentrale Anlaufstelle mit Beratungsauftrag entschieden statt für ein reines Sanktionsregime – Reallabore, Service-Desk, Innovationsförderung stehen im Gesetzesnamen an zweiter Stelle. Darin liegt eine Einladung, die man annehmen kann: Die Aufsicht ist als Gesprächspartner angelegt, nicht als Gegner. Organisationen, die ihre Entscheidungsarchitektur ordnen, bevor jemand fragt, treten dieser Aufsicht als Erklärende gegenüber und nicht als Ertappte. Das ist der Unterschied zwischen Compliance und Souveränität.

Die praktische Anschlussfrage

Könnten Sie einer Aufsichtsbehörde heute erklären, welche automatisierten Entscheidungen in Ihrem Haus laufen und wer sie verantwortet? Der Selbstcheck erstellt die Grundlage dafür in wenigen Minuten: Riskante Autopilotmuster, Intelligenzillusion und Heuristiken in unternehmerischen KI-Prozessen erkennen.

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Prüfung Ihrer konkreten Entscheidungsarchitektur: Johannes Faupel, Systemische Supervision für die Entscheiderebene, Schweizer Straße 5, 60594 Frankfurt am Main, Telefon 069 4800 8888.

Alle Antworten zur KI-Verordnung im Überblick

  1. EU-KI-Verordnung Online-Tool: Selbstcheck mit Fundstellen
  2. Was ist die KI-Verordnung (EU) 2024/1689?
  3. KI-Verordnung aktueller Stand August 2026: Digital Omnibus
  4. Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?
  5. Was verbietet Artikel 5 der KI-Verordnung?
  6. Risikoklassen der KI-Verordnung: die vier Stufen
  7. KI-Verordnung in HR: Welche Personalentscheidungen sind Hochrisiko?
  8. Artikel 4 KI-Verordnung: Schulungspflicht und KI-Kompetenz
  9. Artikel 14 KI-Verordnung: Was heißt wirksame menschliche Aufsicht?
  10. Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Artikel 50 KI-Verordnung
  11. Bußgelder der KI-Verordnung nach Artikel 99
  12. Was fällt nicht unter die KI-Verordnung?
  13. Riskante Autopilotmuster, Intelligenzillusion und Heuristiken in unternehmerischen KI-Prozessen erkennen

Kontakt: Supervision für Sicherheit bei der Anwendung von KI in Unternehmen und Organisationen

Lösen Sie mit mir die teuersten Probleme, die durch KI entstehen können, und entwickeln Sie einzigartige Lösungen speziell für Ihre Fachkräfte und Ihre Kunden.

Sie profitieren bei mir von über 25 Jahren Expertise in systemischem Executive Coaching und im Marketing.

Johannes Faupel
Systemische Supervision und Executive Coaching
Schweizer Straße 5
60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069 4800 8888
E-Mail: info@johannesfaupel.com

EU AI-Act Executive Supervision
  • Artikel 14 KI-Verordnung: Was heißt wirksame menschliche Aufsicht?
  • Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Artikel 50 KI-Verordnung
  • KI-Verordnung aktueller Stand August 2026: Digital Omnibus
  • KI-Verordnung Deutschland: KI-MIG und Bundesnetzagentur | Stand 2026
  • KI-Verordnung in HR: Welche Personalentscheidungen sind Hochrisiko?
  • Risikoklassen der KI-Verordnung | Die 4 Stufen mit Fundstellen
  • Schulungspflicht ergibt sich aus Artikel 4 der KI-Verordnung
  • Was fällt nicht unter die KI-Verordnung?
  • Was ist die KI-Verordnung (EU) 2024/1689?
  • Was verbietet Artikel 5 der KI-Verordnung? | Verbotene Praktiken
  • Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?
  • Wer ist von der KI-Verordnung betroffen – auch Mittelständler?
Auf dieser Seite
  • Was das Durchführungsgesetz regelt – und was nicht
  • Der Zeitverlauf
  • Was aus der Aufsicht folgt – und was nicht
  • Die Chance in der nationalen Umsetzung
  • Die praktische Anschlussfrage
    • Alle Antworten zur KI-Verordnung im Überblick
  • Kontakt: Supervision für Sicherheit bei der Anwendung von KI in Unternehmen und Organisationen

Praxis-Adresse

Johannes Faupel
Schweizer Straße 5
D-60594 Frankfurt am Main
info@johannesfaupel.com

+49 69 / 4800 8888

 

Klientensicherheit

Wenn Klienten schlaflose Nächte, Herzrasen, innere Unruhe oder Ängste, z. B. vor wichtigen Terminen beschreiben, bitte ich vor Beginn der Zusammenarbeit um eine ärztliche Abklärung – etwa der Schilddrüsenwerte durch Ihren Hausarzt oder Internisten.

Leistungen

• Komplexitätsreduktion in dynamischen Lagen zum Erhalt der Handlungsfähigkeit
• Systemisches Coaching, Systemische Supervision
• Auflösen von Entscheidungsstau
• Prävention von Burnout
• Unerfüllter Kinderwunsch speziell im Kontext von Karriere (Arzt und Kinderwunschzentrum finden nichts)

 

Ärztliche Abklärung vor dem Coaching – Ihre Sicherheit zuerst

Wenn Sie im Erstkontakt z. B. schlaflose Nächte, Herzrasen, innere Unruhe oder Ängste beschreiben, bitte ich Sie, falls noch nicht geschehen, um die ärztliche Abklärung u. a. der Schilddrüsenwerte durch Ihren Hausarzt oder Internisten. Vor Beginn unserer Zusammenarbeit. Diese Symptome können körperliche Ursachen haben, die ärztlich zu behandeln sind, damit Coaching und Supervision ihre Wirkung optimal entfalten kann.

Liegen aktuelle Befunde bereits vor, genügt Ihr kurzes Wort dazu. Diese Sorgfalt stammt aus über 25 Jahren Supervision in klinischen Kontexten, unter anderem mit Psychiatern, Onkologen und Klinikteams: Ich unterscheide präzise zwischen dem, was Coaching leisten kann, und dem, was in ärztliche Hände gehört.

Beratungszeiten

Mo. – Fr. zwischen 7:30 Uhr und 21:30 Uhr nach Vereinbarung

Samstags nach Vereinbarung

Beratung online, in Frankfurt und bei meinen Klienten in Unternehmensräumen

Zertifizierungen

• Zertifiziert durch die Systemische Gesellschaft (SG)
• Zertifiziert durch die Internationale Gesellschaft für Systemische Therapie (IGST)

© 2026 Johannes Faupel | Frankfurt am Main, Germany | Executive Coaching | Supervision | Teamcoaching
  • Link zu LinkedIn
  • Impressum / Imprint
  • Datenschutzerklärung / Data Protection
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen