Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?
Artikel 99 der Verordnung (EU) 2024/1689 sieht drei Sanktionsstufen vor: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken nach Artikel 5, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bei Verstößen gegen sonstige Pflichten einschließlich der Betreiberpflichten, und bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent bei unrichtigen oder irreführenden Angaben gegenüber Behörden. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag; für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Absatz 6 der jeweils niedrigere. Zuständig für den Vollzug in Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur nach dem KI-MIG.
Das Risiko, das nicht in der Verordnung steht
Die Bußgeldrahmen sind beeindruckend und für die meisten mittelständischen Unternehmen dennoch das kleinere Problem. Das größere liegt im deutschen Gesellschafts- und Arbeitsrecht.
Ein Geschäftsführer haftet nach § 43 GmbHG, ein Vorstandsmitglied nach § 93 AktG für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Der Haftungsschutz der Business Judgment Rule nach § 93 Absatz 1 Satz 2 AktG greift nur bei Handeln „auf der Grundlage angemessener Information“. Nun ist ein Sprachmodell eine Quelle, die keine Rechtsprechung prüft, keine Verordnung nachschlägt und ihre eigene Unsicherheit nicht zuverlässig anzeigen kann. Wer eine solche Ausgabe ungeprüft zur Entscheidungsgrundlage macht, verliert nicht nur den Schutz – er dokumentiert den Sorgfaltsverstoß gleich mit. Der Chatverlauf ist ein Beweismittel, und er ist vollständig.
Das Vakuum, das keines ist
Zwischen der Befragung eines Systems und der Übernahme seines Ergebnisses in eine Entscheidung entsteht eine eigentümliche Zone. Das System kann nicht haften – es hat kein Vermögen, keine Rechtspersönlichkeit, keine Erinnerung an das, was es gestern geraten hat. Der Mensch fühlt sich durch die Autorität des Ergebnisses bereits entlastet. Und juristisch ist er es zu keiner Sekunde.
Die Verantwortung wird also psychologisch verteilt und rechtlich konzentriert. Das ist die gefährlichste Kombination, die eine Entscheidungskette annehmen kann: Das Sorgfaltsniveau sinkt genau dort, wo die Haftung ungeteilt bleibt.
Was daraus folgt
Nicht Vorsicht, sondern Ordnung. Jede entscheidungswirksame Übernahme braucht einen Namen, ein Datum und den Vermerk, was verifiziert wurde. Das kostet Minuten und schützt Jahre. Und es stellt etwas her, das in beschleunigten Organisationen selten geworden ist: die Nachvollziehbarkeit, wer sich was zu eigen gemacht hat.
Darin liegt der eigentliche Gehalt der Sanktionsvorschriften. Sie drohen nicht der Technik, sondern erinnern an eine Selbstverständlichkeit: Entscheidungen brauchen Urheber. Eine Organisation, die das wieder ernst nimmt, wird nicht nur regelkonform – sie wird lernfähig, weil sich aus namenlosen Entscheidungen nichts lernen lässt.
Die praktische Anschlussfrage
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Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Prüfung Ihrer konkreten Entscheidungsarchitektur: Johannes Faupel, Systemische Supervision für die Entscheiderebene, Schweizer Straße 5, 60594 Frankfurt am Main, Telefon 069 4800 8888.
Alle Antworten zur KI-Verordnung im Überblick
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