Welche Risikoklassen kennt die KI-Verordnung – und wie ordnen Sie Ihre Systeme ein?
Die Verordnung (EU) 2024/1689 unterscheidet vier Risikoklassen: unannehmbares Risiko mit verbotenen Praktiken nach Artikel 5, hohes Risiko nach Anhang I und Anhang III, begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten nach Artikel 50 sowie minimales Risiko ohne besondere Auflagen. Maßgeblich ist der Verwendungszweck, nicht die Technologie: Dasselbe Sprachmodell kann in der Textkorrektur minimales Risiko darstellen und in der Bewerberbewertung unter Anhang III Nummer 4 Buchstabe a fallen.
Die vier Stufen im Detail
Unannehmbares Risiko: Artikel 5 verbietet acht Praktiken, darunter Social Scoring und Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Anwendbar seit dem 2. Februar 2025. Sanktionsrahmen nach Artikel 99: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Hohes Risiko: Anhang III listet acht Bereiche – biometrische Identifizierung, kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Personalmanagement, Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen, Strafverfolgung, Migration und Grenzkontrolle sowie Rechtspflege und demokratische Prozesse. Anhang I erfasst KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten. Die Pflichten aus Kapitel III – Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Transparenz, menschliche Aufsicht nach Artikel 14, Cybersicherheit – gelten für Anhang III seit dem Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, ab dem 2. Dezember 2027 und für Anhang I ab dem 2. August 2028.
Begrenztes Risiko: Transparenzpflichten nach Artikel 50 – Chatbots müssen als solche erkennbar sein, KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden. Anwendbar seit dem 2. August 2026, Übergangsfrist für Bestandssysteme bis 2. Dezember 2026.
Minimales Risiko: Spamfilter, Rechtschreibkorrektur, Empfehlungssysteme ohne Personenbewertung. Keine besonderen Pflichten – die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gilt gleichwohl.
Die Einordnung, an der die meisten scheitern
Die Klassifikation misslingt selten an der Verordnung. Sie misslingt an der Frage, was ein System eigentlich tut. In den Bestandsaufnahmen, die ich begleite, taucht regelmäßig dieselbe Szene auf: Ein Werkzeug ist als Effizienzwerkzeug eingeführt worden, und niemand hat je entschieden, dass es Menschen bewerten soll. Es tut es trotzdem, weil eine Funktion mitgeliefert wurde, die eine Rangfolge erzeugt. Und eine Rangfolge über Personen ist eine Bewertung, gleichgültig, welchen Namen das Feld in der Oberfläche trägt.
Der Blick, der die Einordnung erleichtert
Sie können jedes System mit zwei verschiedenen Brillen betrachten. Die eine fragt: In welche Kategorie müssen wir das eintragen? Die andere fragt: Was entscheidet dieses System über Menschen, und wer im Haus verantwortet diese Entscheidung? Die zweite Frage führt schneller zur richtigen Klasse als jede Checkliste – und sie führt zugleich zu dem, worauf die Verordnung eigentlich zielt. Der risikobasierte Ansatz ist keine bürokratische Sortierlogik. Er ist der Versuch, die Verhältnismäßigkeit dorthin zurückzuholen, wo sie in Organisationen verloren gegangen war: Je schwerer eine Entscheidung für den einzelnen Menschen wiegt, desto mehr menschliche Urteilskraft muss sie tragen.
Die praktische Anschlussfrage
In welche Risikoklasse fallen Ihre konkreten Anwendungen? Der Selbstcheck ordnet 37 Entscheidungssituationen mit Fundstelle den Klassen zu – verboten, hochriskant, Grenzfall oder außerhalb der Verordnung: Riskante Autopilotmuster, Intelligenzillusion und Heuristiken in unternehmerischen KI-Prozessen erkennen.
Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Prüfung Ihrer konkreten Entscheidungsarchitektur: Johannes Faupel, Systemische Supervision für die Entscheiderebene, Schweizer Straße 5, 60594 Frankfurt am Main, Telefon 069 4800 8888.
Alle Antworten zur KI-Verordnung im Überblick
- EU-KI-Verordnung Online-Tool: Selbstcheck mit Fundstellen
- Was ist die KI-Verordnung (EU) 2024/1689?
- KI-Verordnung aktueller Stand August 2026: Digital Omnibus
- Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?
- Was verbietet Artikel 5 der KI-Verordnung?
- KI-Verordnung in HR: Welche Personalentscheidungen sind Hochrisiko?
- Artikel 4 KI-Verordnung: Schulungspflicht und KI-Kompetenz
- KI-Verordnung Deutschland: KI-MIG und Bundesnetzagentur
- Artikel 14 KI-Verordnung: Was heißt wirksame menschliche Aufsicht?
- Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Artikel 50 KI-Verordnung
- Bußgelder der KI-Verordnung nach Artikel 99
- Was fällt nicht unter die KI-Verordnung?
- Riskante Autopilotmuster, Intelligenzillusion und Heuristiken in unternehmerischen KI-Prozessen erkennen
# Risikoklassen der KI-Verordnung | Die 4 Stufen mit Fundstellen
**URL:** `https://johannesfaupel.com/eu-ai-act-executive-supervision/ki-verordnung-risikoklassen/`
**Title:** Risikoklassen der KI-Verordnung | Die 4 Stufen mit Fundstellen
**Meta-Description:** Vier Risikoklassen regelt die KI-Verordnung (EU) 2024/1689: unannehmbar, hoch, begrenzt, minimal. Welche Pflichten je Stufe gelten und ab wann sie greifen.
**Ziel-Keywords:** ki verordnung risikoklassen (80+30+20+10/Mt.), risikobasierter ansatz ki verordnung, welche risikostufen gibt es im eu-ki-act
**Rechtsstand:** 9. August 2026, Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744
—
Kontakt: Supervision für Sicherheit bei der Anwendung von KI in Unternehmen und Organisationen
Lösen Sie mit mir die teuersten Probleme, die durch KI entstehen können, und entwickeln Sie einzigartige Lösungen speziell für Ihre Fachkräfte und Ihre Kunden.
Sie profitieren bei mir von über 25 Jahren Expertise in systemischem Executive Coaching und im Marketing.
Johannes Faupel
Systemische Supervision und Executive Coaching
Schweizer Straße 5
60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069 4800 8888
E-Mail: info@johannesfaupel.com
