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Johannes Faupel – Systemische Supervision und Coaching für Teams und Führungskräfte
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Was verbietet Artikel 5 der KI-Verordnung – und was davon betrifft Unternehmen?

Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 verbietet acht KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko – ohne Übergangsfrist, ohne Bagatellgrenze und ohne Ausnahme für kleine Unternehmen, anwendbar seit dem 2. Februar 2025. Für Unternehmen außerhalb von Sicherheitsbehörden ist eine dieser Praktiken von unmittelbarer Alltagsrelevanz: die Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f, zulässig nur aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.

Die acht verbotenen Praktiken im Überblick

  • Manipulation durch unterschwellige oder täuschende Techniken mit Schädigungspotenzial (Buchstabe a)
  • Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer beziehungsweise wirtschaftlicher Lage (Buchstabe b)
  • Social Scoring – Bewertung von Personen nach sozialem Verhalten oder Persönlichkeitsmerkmalen mit benachteiligender Wirkung (Buchstabe c)
  • Vorhersage von Straftaten allein auf Grundlage von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen (Buchstabe d)
  • Ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachung zum Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken (Buchstabe e)
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen (Buchstabe f)
  • Biometrische Kategorisierung zur Ableitung sensibler Merkmale wie politischer, religiöser oder sexueller Orientierung (Buchstabe g)
  • Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlich zugänglichen Raum zu Strafverfolgungszwecken, mit eng begrenzten Ausnahmen (Buchstabe h)

Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, ergänzt die Liste ab dem 2. Dezember 2026 um zwei weitere Verbote im Bereich synthetischer Missbrauchsdarstellungen. Die Bundesnetzagentur führt zu den verbotenen Praktiken eine eigene Informationsseite und ist seit dem 29. Juli 2026 nach dem KI-MIG die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Der Punkt, an dem es für jedes Unternehmen ernst wird

Emotionserkennung klingt nach Science-Fiction. Sie ist inzwischen ein Häkchen in Standardsoftware. Sentiment-Analysen in Kollaborationswerkzeugen, Stimmungsauswertungen aus Meeting-Transkripten, Engagement-Scores aus dem Tonfall in Videokonferenzen, KI-Auswertung von Mimik im Bewerbungsgespräch – all das fällt unter Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f, sobald es Emotionen von Beschäftigten oder Bewerbern ableitet. Nicht hochriskant. Verboten. Und zwar seit über einem Jahr.

Warum ausgerechnet dieses Verbot Sinn ergibt

Beobachten Sie einmal, was in einem Team geschieht, wenn bekannt wird, dass die Stimmung ausgewertet wird. Die Stimmung verschwindet nicht. Sie geht in Deckung. Menschen beginnen, die gemessene Größe zu produzieren statt den Zustand, den sie anzeigen sollte. Was danach in den Auswertungen erscheint, ist keine Stimmung mehr, sondern eine Aufführung.

Der Gesetzgeber hat hier etwas geschützt, das Führungskräfte gelegentlich für ein weiches Thema halten und das in Wahrheit die härteste Ressource einer Organisation ist: den unverstellten Ausdruck. Ohne ihn erfahren Sie nicht mehr, was wirklich läuft – Sie erfahren nur noch, was messbar sein soll. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f ist insofern weniger ein Verbot als eine Rückbesinnung: Die Stimmung im Team erfährt man im Gespräch, nicht im Dashboard. Das ist nicht rückständig. Das ist die einzige Methode, die funktioniert.

Die praktische Anschlussfrage

Läuft in einem Ihrer eingesetzten Werkzeuge bereits eine Emotions- oder Stimmungsableitung – womöglich als voreingestellte Funktion, die niemand aktiv gewählt hat? Der Selbstcheck ordnet 37 Entscheidungssituationen mit Fundstelle ein und markiert die verbotenen ausdrücklich: Riskante Autopilotmuster, Intelligenzillusion und Heuristiken in unternehmerischen KI-Prozessen erkennen.

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Prüfung Ihrer konkreten Entscheidungsarchitektur: Johannes Faupel, Systemische Supervision für die Entscheiderebene, Schweizer Straße 5, 60594 Frankfurt am Main, Telefon 069 4800 8888.

Alle Antworten zur KI-Verordnung im Überblick

  1. EU-KI-Verordnung Online-Tool: Selbstcheck mit Fundstellen
  2. Was ist die KI-Verordnung (EU) 2024/1689?
  3. KI-Verordnung aktueller Stand August 2026: Digital Omnibus
  4. Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?
  5. Risikoklassen der KI-Verordnung: die vier Stufen
  6. KI-Verordnung in HR: Welche Personalentscheidungen sind Hochrisiko?
  7. Artikel 4 KI-Verordnung: Schulungspflicht und KI-Kompetenz
  8. KI-Verordnung Deutschland: KI-MIG und Bundesnetzagentur
  9. Artikel 14 KI-Verordnung: Was heißt wirksame menschliche Aufsicht?
  10. Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Artikel 50 KI-Verordnung
  11. Bußgelder der KI-Verordnung nach Artikel 99
  12. Was fällt nicht unter die KI-Verordnung?
  13. Riskante Autopilotmuster, Intelligenzillusion und Heuristiken in unternehmerischen KI-Prozessen erkennen

Kontakt: Supervision für Sicherheit bei der Anwendung von KI in Unternehmen und Organisationen

Lösen Sie mit mir die teuersten Probleme, die durch KI entstehen können, und entwickeln Sie einzigartige Lösungen speziell für Ihre Fachkräfte und Ihre Kunden.

Sie profitieren bei mir von über 25 Jahren Expertise in systemischem Executive Coaching und im Marketing.

Johannes Faupel
Systemische Supervision und Executive Coaching
Schweizer Straße 5
60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069 4800 8888
E-Mail: info@johannesfaupel.com

EU AI-Act Executive Supervision
  • Artikel 14 KI-Verordnung: Was heißt wirksame menschliche Aufsicht?
  • Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Artikel 50 KI-Verordnung
  • KI-Verordnung aktueller Stand August 2026: Digital Omnibus
  • KI-Verordnung Deutschland: KI-MIG und Bundesnetzagentur | Stand 2026
  • KI-Verordnung in HR: Welche Personalentscheidungen sind Hochrisiko?
  • Risikoklassen der KI-Verordnung | Die 4 Stufen mit Fundstellen
  • Schulungspflicht ergibt sich aus Artikel 4 der KI-Verordnung
  • Was fällt nicht unter die KI-Verordnung?
  • Was ist die KI-Verordnung (EU) 2024/1689?
  • Was verbietet Artikel 5 der KI-Verordnung? | Verbotene Praktiken
  • Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?
  • Wer ist von der KI-Verordnung betroffen – auch Mittelständler?
Auf dieser Seite
  • Die acht verbotenen Praktiken im Überblick
  • Der Punkt, an dem es für jedes Unternehmen ernst wird
  • Warum ausgerechnet dieses Verbot Sinn ergibt
  • Die praktische Anschlussfrage
    • Alle Antworten zur KI-Verordnung im Überblick
  • Kontakt: Supervision für Sicherheit bei der Anwendung von KI in Unternehmen und Organisationen

Praxis-Adresse

Johannes Faupel
Schweizer Straße 5
D-60594 Frankfurt am Main
info@johannesfaupel.com

+49 69 / 4800 8888

 

Klientensicherheit

Wenn Klienten schlaflose Nächte, Herzrasen, innere Unruhe oder Ängste, z. B. vor wichtigen Terminen beschreiben, bitte ich vor Beginn der Zusammenarbeit um eine ärztliche Abklärung – etwa der Schilddrüsenwerte durch Ihren Hausarzt oder Internisten.

Leistungen

• Komplexitätsreduktion in dynamischen Lagen zum Erhalt der Handlungsfähigkeit
• Systemisches Coaching, Systemische Supervision
• Auflösen von Entscheidungsstau
• Prävention von Burnout
• Unerfüllter Kinderwunsch speziell im Kontext von Karriere (Arzt und Kinderwunschzentrum finden nichts)

 

Ärztliche Abklärung vor dem Coaching – Ihre Sicherheit zuerst

Wenn Sie im Erstkontakt z. B. schlaflose Nächte, Herzrasen, innere Unruhe oder Ängste beschreiben, bitte ich Sie, falls noch nicht geschehen, um die ärztliche Abklärung u. a. der Schilddrüsenwerte durch Ihren Hausarzt oder Internisten. Vor Beginn unserer Zusammenarbeit. Diese Symptome können körperliche Ursachen haben, die ärztlich zu behandeln sind, damit Coaching und Supervision ihre Wirkung optimal entfalten kann.

Liegen aktuelle Befunde bereits vor, genügt Ihr kurzes Wort dazu. Diese Sorgfalt stammt aus über 25 Jahren Supervision in klinischen Kontexten, unter anderem mit Psychiatern, Onkologen und Klinikteams: Ich unterscheide präzise zwischen dem, was Coaching leisten kann, und dem, was in ärztliche Hände gehört.

Beratungszeiten

Mo. – Fr. zwischen 7:30 Uhr und 21:30 Uhr nach Vereinbarung

Samstags nach Vereinbarung

Beratung online, in Frankfurt und bei meinen Klienten in Unternehmensräumen

Zertifizierungen

• Zertifiziert durch die Systemische Gesellschaft (SG)
• Zertifiziert durch die Internationale Gesellschaft für Systemische Therapie (IGST)

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