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Johannes Faupel – Systemische Supervision und Coaching für Teams und Führungskräfte
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Welche Schulungspflicht ergibt sich aus Artikel 4 der KI-Verordnung?

Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen – anwendbar seit dem 2. Februar 2025, unabhängig von der Risikoklasse und unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, hat die Formulierung von „sicherstellen“ zu „fördern“ abgeschwächt; die Pflicht selbst besteht fort, und ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht mehr garantiert werden. Ein festgelegtes Zertifikat, eine Mindeststundenzahl oder ein amtlich zugelassener Lehrgang sind in der Verordnung nicht vorgeschrieben.

Was KI-Kompetenz nach Artikel 3 Nummer 56 umfasst

Die Verordnung definiert den Begriff selbst: Fähigkeiten, Wissen und Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen, sich der Chancen und Risiken bewusst zu sein und mögliche Schäden einzuschätzen. Praktisch heißt das dreierlei – die Funktionsweise der eingesetzten Systeme in Grundzügen zu verstehen, ihre Grenzen zu kennen, und die eigenen Ergebnisse prüfen zu können. Der letzte Punkt ist der schwierigste und der wichtigste.

Der Nachweis

Dokumentieren Sie rollenbezogen: wer welche Systeme nutzt, welche Unterweisung er erhalten hat, mit welchen Inhalten und zu welchem Zeitpunkt. Eine kurze, spezifische Unterweisung für die Personalabteilung zu ihrem Bewerbermanagementsystem wiegt schwerer als eine allgemeine Onlineschulung für alle. Die Bundesnetzagentur ist seit dem 29. Juli 2026 nach dem KI-MIG zentrale Marktüberwachungsbehörde und betreibt einen KI-Service-Desk für Rückfragen.

Was in den meisten Schulungen fehlt

Die gängigen Angebote vermitteln Bedienung: bessere Eingaben formulieren, mehr aus dem Werkzeug herausholen, schneller arbeiten. Das ist nützlich und deckt vielleicht die Hälfte dessen ab, was Artikel 4 meint. Die andere Hälfte betrifft eine Fähigkeit, für die es kaum Lehrgänge gibt: einem flüssig formulierten, gut strukturierten, vollständig wirkenden Ergebnis zu widersprechen.

Prüfen Sie das an sich selbst. Wann haben Sie zuletzt eine KI-Ausgabe verworfen, die überzeugend klang? Nicht korrigiert – verworfen. Wenn Ihnen dazu nichts einfällt, liegt das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht daran, dass die Ausgaben durchweg richtig waren. Es liegt daran, dass Kohärenz auf unsere Urteilsbildung wirkt wie ein Wahrheitssignal, obwohl sie keines ist. Ein sprachlich glatter Text fühlt sich richtig an. Dieses Gefühl ist die eigentliche Berufsgefahr im Umgang mit Sprachmodellen.

Kompetenz als Haltung, nicht als Zertifikat

Artikel 4 ist die stillste und weitreichendste Vorschrift der ganzen Verordnung. Sie verlangt keine Technik und kein Formular, sondern eine Haltung: dass Menschen, die mit maschinellen Ergebnissen arbeiten, urteilsfähig bleiben. Damit formuliert der europäische Gesetzgeber eine Selbstverständlichkeit, die in beschleunigten Organisationen abhanden gekommen war – dass man verstehen sollte, womit man arbeitet, bevor man auf dieser Grundlage über andere Menschen entscheidet. Das ist keine Auflage. Das ist eine Rückkehr zur Professionalität.

Die praktische Anschlussfrage

Vermittelt Ihre KI-Schulung Bedienung oder Urteilsfähigkeit? Der Selbstcheck macht sichtbar, wo in Ihrem Haus maschinell gebahnte Entscheidungen laufen, und liefert die Prüffragen dazu: Riskante Autopilotmuster, Intelligenzillusion und Heuristiken in unternehmerischen KI-Prozessen erkennen.

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Prüfung Ihrer konkreten Entscheidungsarchitektur: Johannes Faupel, Systemische Supervision für die Entscheiderebene, Schweizer Straße 5, 60594 Frankfurt am Main, Telefon 069 4800 8888.

Alle Antworten zur KI-Verordnung im Überblick

  1. EU-KI-Verordnung Online-Tool: Selbstcheck mit Fundstellen
  2. Was ist die KI-Verordnung (EU) 2024/1689?
  3. KI-Verordnung aktueller Stand August 2026: Digital Omnibus
  4. Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?
  5. Was verbietet Artikel 5 der KI-Verordnung?
  6. Risikoklassen der KI-Verordnung: die vier Stufen
  7. KI-Verordnung in HR: Welche Personalentscheidungen sind Hochrisiko?
  8. KI-Verordnung Deutschland: KI-MIG und Bundesnetzagentur
  9. Artikel 14 KI-Verordnung: Was heißt wirksame menschliche Aufsicht?
  10. Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Artikel 50 KI-Verordnung
  11. Bußgelder der KI-Verordnung nach Artikel 99
  12. Was fällt nicht unter die KI-Verordnung?
  13. Riskante Autopilotmuster, Intelligenzillusion und Heuristiken in unternehmerischen KI-Prozessen erkennen

Kontakt: Supervision für Sicherheit bei der Anwendung von KI in Unternehmen und Organisationen

Lösen Sie mit mir die teuersten Probleme, die durch KI entstehen können, und entwickeln Sie einzigartige Lösungen speziell für Ihre Fachkräfte und Ihre Kunden.

Sie profitieren bei mir von über 25 Jahren Expertise in systemischem Executive Coaching und im Marketing.

Johannes Faupel
Systemische Supervision und Executive Coaching
Schweizer Straße 5
60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069 4800 8888
E-Mail: info@johannesfaupel.com

EU AI-Act Executive Supervision
  • Artikel 14 KI-Verordnung: Was heißt wirksame menschliche Aufsicht?
  • Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Artikel 50 KI-Verordnung
  • KI-Verordnung aktueller Stand August 2026: Digital Omnibus
  • KI-Verordnung Deutschland: KI-MIG und Bundesnetzagentur | Stand 2026
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  • Schulungspflicht ergibt sich aus Artikel 4 der KI-Verordnung
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  • Was ist die KI-Verordnung (EU) 2024/1689?
  • Was verbietet Artikel 5 der KI-Verordnung? | Verbotene Praktiken
  • Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?
  • Wer ist von der KI-Verordnung betroffen – auch Mittelständler?
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Praxis-Adresse

Johannes Faupel
Schweizer Straße 5
D-60594 Frankfurt am Main
info@johannesfaupel.com

+49 69 / 4800 8888

 

Klientensicherheit

Wenn Klienten schlaflose Nächte, Herzrasen, innere Unruhe oder Ängste, z. B. vor wichtigen Terminen beschreiben, bitte ich vor Beginn der Zusammenarbeit um eine ärztliche Abklärung – etwa der Schilddrüsenwerte durch Ihren Hausarzt oder Internisten.

Leistungen

• Komplexitätsreduktion in dynamischen Lagen zum Erhalt der Handlungsfähigkeit
• Systemisches Coaching, Systemische Supervision
• Auflösen von Entscheidungsstau
• Prävention von Burnout
• Unerfüllter Kinderwunsch speziell im Kontext von Karriere (Arzt und Kinderwunschzentrum finden nichts)

 

Ärztliche Abklärung vor dem Coaching – Ihre Sicherheit zuerst

Wenn Sie im Erstkontakt z. B. schlaflose Nächte, Herzrasen, innere Unruhe oder Ängste beschreiben, bitte ich Sie, falls noch nicht geschehen, um die ärztliche Abklärung u. a. der Schilddrüsenwerte durch Ihren Hausarzt oder Internisten. Vor Beginn unserer Zusammenarbeit. Diese Symptome können körperliche Ursachen haben, die ärztlich zu behandeln sind, damit Coaching und Supervision ihre Wirkung optimal entfalten kann.

Liegen aktuelle Befunde bereits vor, genügt Ihr kurzes Wort dazu. Diese Sorgfalt stammt aus über 25 Jahren Supervision in klinischen Kontexten, unter anderem mit Psychiatern, Onkologen und Klinikteams: Ich unterscheide präzise zwischen dem, was Coaching leisten kann, und dem, was in ärztliche Hände gehört.

Beratungszeiten

Mo. – Fr. zwischen 7:30 Uhr und 21:30 Uhr nach Vereinbarung

Samstags nach Vereinbarung

Beratung online, in Frankfurt und bei meinen Klienten in Unternehmensräumen

Zertifizierungen

• Zertifiziert durch die Systemische Gesellschaft (SG)
• Zertifiziert durch die Internationale Gesellschaft für Systemische Therapie (IGST)

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